Satzung

Auszug aus der Satzung der Rud. Otto Meyer-Umwelt-Stiftung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, der Forschung und der Studentenhilfe im Bereich der Erforschung von ressourcen- bzw. umwelt-schonenden Techniken und Gestaltungen im Bauwesen und im Versorgungsbereich bzw. im Bereich Gebäude-, Energie und Umwelttechnik zur langfristigen Erhaltung von Umwelt und Lebensqualität, d.h. insbesondere die Förderung:

a) der technischen Entwicklungen, die sozial verträglich und richtungs- weisend nach ökologisch vertretbaren Maßstäben fossile und regenerative Energie, Wasser und Luft nutzen lassen, umweltfreundliche Baustoffe einsetzen, Abfallstoffe wiederverwertbar machen oder entsorgen und Schadstoffbelastungen zu vermindern helfen, um den Menschen die Gesundheit und die Umwelt heute und in Zukunft hier und in anderen Regionen der Erde zu erhalten;

b) des Umweltbewusstseins und der Umstellung auf ökologisches Wirtschaften mittels praktischer Beispiele von ressourcenschonenden Technologien.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:— Finanzielle Hilfen für die praxisorientierte Forschung und für die wissenschaftliche Begleitung beim Umsetzen in die Praxis.— Beihilfen zu Studien- und Doktorarbeit im Bereich der praxisorientierten Forschung.— Finanzielle Hilfen für planerische und rechnerische Entwicklungsarbeiten im Rahmen von Aufgaben für steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts.— Ausschreibung und Prämierung von technischen Ideenwettbewerben sowie von Entwürfen mit interdisziplinärer Beteiligung von Gebäudetechnik und Architektur.— Entwicklung ökologisch effektiverer Projektierungsverfahren an Pilot- Planung und -Aufführungen interdisziplinär durch Ingenieure, Architekten und andere im Auftrage der Stiftung.— Weiterentwicklung von bisher ungenutzten Bauideen, Erfindungen und Patenten zum Nutzen der Allgemeinheit mittels Demonstrationsanlagen durch die Stiftung.

(3) Die Ergebnisse nach Absatz 2 sind unmittelbar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Hier können Sie sich die akuelle Satzung als PDF herunterladen:

Satzung der Rud.Otto Meyer-Umwelt-Stiftung